Aufgaben
Die Berliner Feuerwehr hat Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse entstehen (§ 1 Abs.1 Feuerwehrgesetz - FwG). Weiterhin ist die Berliner Feuerwehr zuständig für den Notfallrettungsdienst (§ 5 Abs.1 Satz 1 Rettungsdienstgesetz - RDG).
Im Rahmen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist die Berliner Feuerwehr durch gutachterliche Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren beteiligt. Sie wirkt außerdem mit im vorbeugenden Brandschutz, im betrieblichen Brandschutz durch die Beteiligung an Brandsicherheitsschauen und durch die Gestellung von Brandsicherheitswachen in Versammlungsstätten.
In Katastrophenfällen erfolgt die Gefahrenabwehr gemeinsam mit dem Landesverband des Technischen Hilfswerks und den privaten Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Malteser-Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe und Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft..




