Übersicht
In der Serviceeinheit werden für die gesamte Behörde die Angelegenheiten
wahrgenommen.
Haushalts- und Stellenwirtschaft
Im Rahmen der Haushalts- und Stellenwirtschaft obliegen der Serviceeinheit
- die Erstellung des Haushaltsplans, die Investitionsplanung und die Finanzplanung,
- der Schriftwechsel mit den Senatsverwaltungen für Inneres und Finanzen sowie mit dem Rechnungshof von Berlin,
- die Haushaltswirtschaft, insbesondere der kapitelübergreifende Finanzausgleich,
- die Beratung aller Organisationseinheiten der Berliner Feuerwehr in Fragen der Haushaltsplanung, der Haushaltswirtschaft und der Haushaltsrechnung,
- die Verwaltung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt (Selbstbewirtschaftungsmittel einschließlich der Haushaltwirtschaft, der Haushaltsüberwachung sowie der Jahresabschlüsse),
- die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen,
- die Stellungnahmen bei Prüfungsmitteilungen und Prüfungsbeanstandungen durch den Rechnungshof von Berlin nach Verfahrens- und Titelprüfungen,
- die Veränderung von Ansprüchen (Stundung, Niederschlag und Erlass) und Entscheidungen bzw. Entscheidungsvorlagen im Rahmen der übertragenen Wirtschafterbefugnisse,
- die jährliche Dienstkräfteanmeldung sowie die Angelegenheiten der Personalwirtschaft, soweit sie nicht in der Zuständigkeit der einzelnen Organisationseinheiten wahrgenommen werden, die zentralen Stellenausschreibungen sowie die direktionsübergreifende Stellenbesetzungsplanung und,
- die Erstellung, Überprüfung und Fortschreibung des Geschäftsverteilungsplanes einschließlich der Bewertung von Arbeitsgebieten.
Organisationsstelle
Als Organisationsstelle obliegen der Serviceeinheit
- die Erarbeitung der Geschäftsanweisung für die interne Ablauforganisation und das Zusammenwirken der einzelnen Organisationseinheiten,
- die Planung, Erarbeitung und Abstimmung vom Maßnahmen zur effizienteren Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation in einzelnen Organisationseinheiten,
- Organisationsuntersuchungen mit Arbeitsplatzanalysen und Personalbedarfsermittlung,
- die Geschäftstelle "Produktkatalog" und
- die Koordinierung der Einführung und Fortschreibung der Integrierten Personalverwaltung (IPV).
Postverteilerstelle
Als Postverteilerstelle obliegen der Serviceeinheit
- die Annahme, Verteilung und Weiterleitung der Eingänge sowie das Absenden und der Austausch der Dienstpost und
- die Beschaffung und Ausgabe von Bürobedarf, soweit dieser einer zentralen Verteilung unterliegt.




