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Notruf
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Einen Notruf richtig absetzen

  • Wo ist es passiert?

Ortsangabe - Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben. Sie sind am Unfallort fremd? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Hier gilt: Je genauer die Ortsangabe, desto weniger Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.

 

  • Was ist passiert?

Umschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B. Verkehrsunfall, bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion etc.

 

  • Wie viele Verletze/Erkrankte?

Bitte teilen Sie uns möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.

 

  • Welche Art der Verletzung/Erkrankung?

Bitte nennen Sie uns auch die Art der Verletzung oder Erkrankung, damit evtl. weitere geeignete Einsatzmittel gleich mitentsandt werden können.

 

  • Wer meldet das Ereignis?

Nennen Sie uns bitte ihren Namen und eine Rückrufnummer für Nachfragen und falls möglich bleiben Sie in Reichweite dieses Apparates. Erwarten Sie unsere Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung. Erste Hilfe und Eigenschutz geht aber in jedem Fall vor.

 

Für Mobiltelefonbesitzer:

 

Die Berliner Feuerwehr nutzt das Ortungssystem "LiveService" der Björn-Steiger-Stiftung zur Ortung von Menschen in Notfallsituationen.

Wenn das Ortungssystem nicht genutzt werden kann müssen die Angaben besonders präzise sein. Für Bundesautobahnen und Kraftfahrtbundesstraßen ist die Kilometerangabe und die Fahrtrichtung von entscheidener Wichtigkeit, denn ein Wenden auf Autobahnen ist nicht möglich. Eine genaue Ortsangabe könnte folgendermaßen sein:

 

Bundesautobahn A 2 Berlin - Hannover, Fahrtrichtung Hannover, zwischen den Abfahrten Wollin und Lehnin bei Kilometer 29,5,

 

Bitte bedenken Sie, dass jede ungenaue oder fehlende Angabe zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen kann, die im Einzelfall lebenswichtige Minuten verstreichen lässt.

 

Häufig gestellte Fragen zum Notruf

 

Europaweiter Notruf 112

 

Wen erreiche ich unter der Notrufnummer 112?

 

Die Notrufnummer 112 geht in Berlin bei der Leitstelle der Feuerwehr ein. Auf insgesamt 60 Notrufleitungen nehmen extra für die Notrufannahme qualifizierte Einsatzkräfte Ihren Notruf entgegen.

 

Die Notrufnummer 112 ist nur für die Meldung akuter Notfallsituationen, wie z.B. Brände, Unfälle und akute medizinische Notfälle

 

Ein akuter medizinischer Notfall liegt dann vor, wenn der Rettungsdienst beim Patienten lebensrettende Maßnahmen oder Maßnahmen zur Verhinderung schwerer gesundheitlicher Schäden durchführen und ggf. die Transportfähigkeit herstellen muss. Die Patienten werden dann unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in eine weiterführende medizinische Versorgungseinrichtung, in der Regel das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, transportiert. Bei einem akuten medizinischem Notfall sind ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden oder der Tod des Patienten zu befürchten.

 

Wo erreiche ich einen Notarzt?

 

Ein Notarzt der Notfallrettung wird durch die Leitstelle der Berliner Feuerwehr nach Abwägung der Notwendigkeit vom Leitstellenmitarbeiter in bestimmten Fällen alarmiert. Er ist nur für die Abwendung akuter lebensbedrohlicher Situationen, wie z.B. plötzliche Bewusstlosigkeit, schwere Blutung oder schwere Verletzung, zuständig und kommt zusammen mit einem Rettungsassistenten unverzüglich mit Sonder- und Wegerechten (Blaulicht und Martinshorn) in einem speziell ausgestatteten Notarzteinsatzfahrzeug (fahrende Intensivstation) direkt zur Einsatzstelle.

 

Wo erreiche ich einen Bereitschaftsarzt?

 

Der Ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Versorgung (KV), sprichwörtlich der „Bereitschaftsarzt“, ist unter der Rufnummer 030/31 00 31 zu erreichen und bietet rund um die Uhr:

Hausbesuchsdienst, telefonischen ärztlichen Bereitschaftsdienst, Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst und Erste-Hilfe-Stellen, Information über geöffnete Haus- und Facharztpraxen.

 

Der Notarzt des Rettungsdienstes wird oft von den Bürgern

mit dem notdiensthabenden Arzt der KV als „Notarzt“ verwechselt. Hier bestehen aber große Unterschiede bei Eintreffzeit, Zuständigkeit, Ausstattung und notfallmedizinischer Ausbildung.

 

Werde ich, wenn ich durch die Feuerwehr ins Krankenhaus gebracht werde, schneller behandelt?

 

Nein, das Personal im Krankenhaus entscheidet ausschließlich nach der Dringlichkeit der Behandlungsbedürftigkeit. Diese wird in der Regel vom zuständigen Arzt festgelegt.

 

Entstehen Kosten bei einem Feuerwehreinsatz und wer trägt diese?

 

Bei jedem Feuerwehreinsatz entstehen Kosten. Gebührenpflichtig sind zum Beispiel:

 

Tätigkeiten im Rettungsdienst (Behandlung vor Ort/Transport ins Krankenhaus)

Diese Kosten werden im Regelfall direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet; Gebührenschuldner bleibt jedoch stets der Betroffene.

 

Vorsätzlich grundlose Alarmierungen

Hier ist der Alarmierende auch der Gebührenschuldner.

 

Gefahrenabwehreinsätze infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens

Hier ist der Verursacher der Gebührenschuldner.

 

Gefahrenabwehreinsätze mit Anspruch aus der Gefährdungshaftung

(z. B. Gefahrenabwehreinsätze im Nachgang zu Verkehrsunfällen)

Hier ist der Halter des die Hilfe der Feuerwehr benötigenden Fahrzeuges der Gebührenschuldner.

 

Gefahrenabwehreinsätze im Zusammenhang mit dem Umgang von brennbaren Flüssigkeiten/Gefahrgütern

Gebührenschuldner ist hier der Transportunternehmer, Eigentümer, Besitzer bzw. sonstiger Nutzungsberechtigter.

 

Fehlalarmierungen durch Brandmelde-/Gefahrenmeldeanlagen

 

Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Brandsicherheitswachen und deren Einrichtung

 

Muss ich als Anrufer die Kosten für den Einsatz tragen?

 

Nein; generell trägt derjenige die Kosten, der die Hilfe der Feuerwehr in Anspruch nimmt. Nur bei einer vorsätzlich grundlosen bzw. böswilligen Alarmierung werden die Kosten des Einsatzes gegen den Alarmierenden erhoben sowie eine Strafanzeige erstattet.

Notruffax für Hör- und Sprachbehinderte

Für Gehörlose, Schwerhörige und Kehlkopflose gibt es folgende Wege einen Notruf abzusetzen:

 

Notruf-Fax: Bitte verwenden Sie hierfür den Notruf-Fax-Vordruck.

 

Das Notruffax kann direkt über die Notrufnummer 112 an die Berliner Feuerwehr gesendet werden.

 

Sobald das Fax dort eingegangen ist, wird der Notruf sofort aufgenommen und eine Bestätigung zurück gefaxt.

 

Um im Notfall schnell ein Notruffax senden zu können, empfiehlt es sich, den mit Namen und Anschrift vorbereiteten Vordruck in der Nähe des Faxgerätes aufzubewahren. Sollte es zu einem Notfall kommen, müssen Sie nur noch die  betreffenden Felder ankreuzen und das Fax absenden.

 

Eine kurze Beschreibung des Notfalls im Freifeld, hilft der Feuerwehr gezielter Maßnahmen einleiten zu können. Es kann vorkommen, dass auch nach mehrfachem Sendeversuch das Fax nicht gesendet wird. Wenden sie sich dann bitte, um den Notruf verbal abzusetzen, an eine sprechende Person (z.B. Nachbar… ).

 

SMS-Ruf: Detaillierte Informationen über diesen Service finden Sie hier 

 

Die Notrufleitstelle der Berliner Polizei ist in der Lage Hilferufe über SMS entgegen zu nehmen. Über diesen Service können auch Notlagen, die den Einsatz der Feuerwehr erfordern (Feuer, plötzliche lebensbedrohliche Erkrankungen oder Verletzungen, usw.) abgesetzt werden.

 

Die Notrufleitstelle der Polizei wird diese Hilferufe sofort an die Leitstelle der Berliner Feuerwehr weiterleiten. Bitte beachten Sie aber, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann.