
Informationen zur Freiwilligen Feuerwehr, über die ehrenamtliche Mitarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren Berlins und im Katastrophenhilfsdienst
Freiwillige Feuerwehren alphabethisch geordnet
Freiwillige Feuerwehren nach Bezirken geordnet
Aufgaben
Die Freiwilligen Feuerwehren bekämpfen Brände, retten Menschen und Tiere aus Notlagen und leisten technische Hilfe bei aller Art von Unfällen.
Dienstausübung

Jeden Monat müssen alle Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr 6 Übungsstunden durchführen, wobei der Übungszeitraum und die Unterrichtsthemen vom Wehrleiter in Absprache mit den Angehörigen der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr festgelegt werden. Im Übrigen werden zu jeder Tages- und Nachtzeit alle Einsätze, die im Zuständigkeitsbereich der Freiwilligen Feuerwehr mit eigenem Ausrückebereich liegen, erledigt. Jeder Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr soll der Freiwilligen Feuerwehr zugeordnet werden, die seinem Wohnsitz am nächsten liegt. Die Alarmierung erfolgt über digitale Meldeempfänger.
Freiwillige Feuerwehren ohne eigenen Ausrückebereich in Berufsfeuerwachen müssen mindestens 10 Einsatzstunden im Monat ableisten. In der Praxis werden zwei Einsatzdienste von je fünf Stunden in der arbeitsfreien Zeit durchgeführt. Darüber hinaus werden Freiwillige Feuerwehren in Berufsfeuerwachen zu Großeinsätzen, Ausnahmezuständen und bei Besonderheiten ebenfalls über digitale Meldeempfänger alarmiert und sollten nach 30 Minuten die Feuerwache erreichen
Ausbildung

Die Ausbildung wird im Wesentlichen in Lehrgängen vermittelt, die an der Feuerwehrschule durchgeführt werden. Jeder Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr muss innerhalb von zwei Jahren erfolgreich an je einem
- Truppmannlehrgang mit etwa 3 Wochen Dauer,
- Atemschutzgeräteträgerlehrgang mit 1 Wochenende Dauer und
- Rettungshelferlehrgang 2 Wochen Dauer teilnehmen.
Die Lehrgänge werden meist als Abendlehrgänge durchgeführt; es werden aber auch Tageslehrgänge angeboten.
Weiterführende Lehrgänge sind:
- Sprechfunker
- Kraftfahrer Kl. "C"
- Maschinist
- Truppführer
- Gruppenführer
- Zugführer FF
- Führer von Verbänden
Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgänge sind Beförderungen von FM bis BOI möglich.
Leistungen der Feuerwehr
Ausbildung und persönliche Ausrüstung (Helm, Stiefel, Dienstbekleidung) werden von der Berliner Feuerwehr gestellt.
Für Auslagen, die durch den Einsatz-, Ausbildungs- und Übungsdienst entstehen, wird eine pauschale Entschädigung von 2,56 € je Stunde gewährt. Ebenso entstandener Verdienstausfall von privaten Arbeitgebern.
Alle Mitglieder der FF sind im Rahmen der Tätigkeiten bei der Berliner Feuerwehr versichert.
Persönliche Voraussetzungen
Bewerber müssen
- mindestens 18 Jahre alt sein, dürfen aber noch nicht das 46. Lebensjahr vollendet haben;
- und innerhalb des Zuständigkeitsbereiches ihrer Freiwilligen Feuerwehr wohnen;
- geistig, körperlich und nach ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet sein, d.h. im Wesentlichen,
sie müssen
- gesund sein,
- einige körperliche Fähigkeiten nachweisen,
- nicht wegen vorsätzlich begangener Taten vorbestraft sein.
Bewerber dürfen Hilfsorganisationen wie z.B. Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfall-Hilfe oder Technisches Hilfswerk angehören, sofern sie im Katastrophenfall nur der Feuerwehr zur Verfügung stehen. Eine Doppelmitgliedschaft BF-FF ist möglich.
Bewerbungen
Für die Bewerbung werden benötigt:
- Aufnahmeantrag
- ausgefülltes Personalblatt
- Lebenslauf
- 1 Lichtbild
Vordrucke für a) und b) sind bei jeder Freiwilligen Feuerwehr oder bei der u.g. Adresse für Auskünfte zu erhalten.
Die Bewerbung ist an die zuständige Freiwillige Feuerwehr zu richten.
Freistellung vom Wehrdienst

Seit dem 3. Oktober 1990 gilt auch in Berlin das Wehrrecht der Bundesrepublik Deutschland. Letzteres eröffnet Wehrpflichtigen die Möglichkeit, alternativ zum Wehrdienst sich für insgesamt 6 Jahre zum ehrenamtlichen Dienst im Katastrophenschutz also z.B. bei einer Freiwilligen Feuerwehr, zu verpflichten. Hierdurch ist der Feuerwehrmann vom Wehrdienst freigestellt. Wehrpflichtige Interessenten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und bisher weder einen Einberufungsbescheid noch dessen Ankündigung erhalten haben, können sich - auch noch nach erfolgter Musterung - zum Dienst für die Dauer von 6 Jahre verpflichten.
Die abzuleistende Dienstpflicht wird in der Regel außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, d.h. an Abenden und Wochenenden durch die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen Übungen und Einsätzen im Umfang von etwa 200 Stunden pro Jahr erbracht.
Auskünfte
Weitere Auskünfte erhalten Sie, neben jedem Wehrleiter einer Freiwilligen Feuerwehr (Liste aller Freiwilligen Feuerwehren Berlins), bei folgenden Stellen, innerhalb der Bürozeiten:
für die Direktion Nord
Rainer Zitscher
N23
Tel: 030 / 387 60 223
rainer.zitscher@berliner-feuerwehr.de
für die Direktion Süd
Michael Worlitz
S23
Tel: 030 / 387 50 223
michael.worlitz@berliner-feuerwehr.de
für die Direktion West
Peter Fischhof
W23
Tel: 030 / 387 30 223
peter.fischhof@berliner-feuerwehr.de




