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Berufsfeuerwehr
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Allgemeines

Brandbekämpfung

In der Bundesrepublik Deutschland ist vom Gesetzgeber festgelegt, dass Städte und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern eine Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften betreiben müssen. Die Größe der Berufsfeuerwehr richtet sich nach der Anzahl der Einwohner der jeweiligen Stadt. Berlin mit seinen ca. 3,5 Millionen Einwohnern hat ca. 3.900 Berufsfeuerwehrmänner und -frauen. Damit besitzt die Bundeshauptstadt Berlin die größte Berufsfeuerwehr Deutschlands, gleichzeitig ist die Berliner Feuerwehr auch die älteste Berufsfeuerwehr unseres Landes. Die Berliner Feuerwehr ist im Jahre 1851 gegründet worden und feierte im Jahr 2001 ihr 150-jähriges Bestehen.

 

 

 

 

 

 

Feuer in einem Teppichlager in Berlin-Marzahn

Aufgabengebiete der Berliner Feuerwehr

Gemäß Feuerwehrgesetz § 1 hat die Berliner Feuerwehr folgende Aufgaben:

 

  • Die Feuerwehr hat Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle oder ähnliche Ereignisse entstehen (§ 1 Abs.1, § 3 Abs.1 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG).
  • Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes hat die Feuerwehr nur zu erfüllen, soweit ihr diese Aufgaben durch Rechtsvorschriften besonders übetragen sind.
  • Soweit die Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 § 1 Feuerwehrgesetz nicht beeinträchtigt wird, kann die Feuerwehr dem einzelnen Hilfe und Unterstützung gewähren; dies gilt auch für Einsätze in Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes.

Gemäß Rettungsdienstgesetz Berlin hat die Berliner Feuerwehr die Aufgabe, den Notfallrettungsdienst und hilfsweise den Krankentransport durchzuführen.

 

Dem Leiter der Berliner Feuerwehr wurde die Organisation und die Einsatzleitung des Katastrophen-Hilfsdienstes übertragen.

 

Der Großteil der Einsätze fällt im Bereich Notfallrettungsdienst und Technische Hilfeleistung an. Darüber hinaus sind noch einige besondere Aufgabengebiete in der Berliner Feuerwehr anzutreffen. Die sind der Technische Dienst, die Feuerwehrtaucher, der Fernmeldeeinsatzdienst und andere mehr. Weiterhin gehört zu den Aufgaben der Feuerwehrmänner und -frauen die Wartung und Pflege der Einsatzfahrzeuge und aller Gerätschaften.

Ausbildung

Rettungsdiensteinsatz

Die Ausbildung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst erfolgt in Berlin innerhalb der Ersten zwei Jahre nach der Einstellung auf der Feuerwehr- und Rettungsdienstschule in Berlin-Schulzendorf. Der Dienstanfänger wird in den Gesetzesgrundlagen, im vorbeugenden Brandschutz, in der Brandbekämpfung, der Technischen Hilfeleistung, im Rettungsdienst (zum Rettungsassistenten nach dem RettAssG), im Rettungsschwimmen theoretisch als auch praktisch ausgebildet. Innerhalb der Ausbildung versieht er Praktika auf verschiedenen Feuer- und Rettungswachen im Schichtdienst und in verschiedenen Berliner Krankenhäusern und Universitätskliniken. Während der Ausbildung erwirbt er die Fahrerlaubnis der Klasse CE bzw. 2 und erhält Ausbildungen an allen zur Verfügung stehenden Feuerwehrfahrzeugen und -geräten, einschließlich der Rettungsboote. Nach erfolgreichem Abschluß der Ausbildung wird der frischgebackene Brandmeister dann zu einer Feuerwache versetzt und versieht dort Einsatzdienst.

 

Es wird angestrebt, dass jeder Berufsfeuerwehrmann jede Funktion auf dem Löschzug und im Rettungsdienst einnehmen kann, außer Leitungsfunktionen, also jeder Feuerwehrmann universell einsetzbar ist.

Versorgung eines schwer Verletzten auf einem U-Bahnhof

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Dienst bei der Berufsfeuerwehr

Die Feuerwehrmänner und -frauen versehen ihren Dienst auf den Feuer- und Rettungswachen Berlins im Schichtdienst und unterschiedlichen Abteilungen nach verschiedenen Arbeitszeitmodellen. Für die Feuerwachen existieren zwei Arbeitszeitmodelle, eine 42-Stunden Woche im 12-Stunden Wechselschichtdienst für Feuerwachen mit höherem Einsatzaufkommen und eine 55-Stunden Woche mit 24-Stunden Schichtdienst für Feuerwachen mit geringerem Einsatzaufkommen. Bei dem 42-Stunden Modell lösen sich 4 Dienstplangruppen im 12-stündigen Wechselschichtdienst ab, im 55-Stunden Modell lösen sich 3 Dienstplangruppen im 24-stündigen Schichtdienst ab. Innerhalb der verschiedenen Abteilungen kommen weitere Arbeitszeitmodelle hinzu, in denen sich der 8-Stunden Tagesdienst mit verschiedenen 24-Stunden Schichtdienstmodellen mischen.

 

Im Jahr 2008 wurde ein neues Einsatzkonzept eingeführt.