Die Berliner Feuerwehr hat Fahrzeuge ausgesondert und bietet folgende zum Verkauf an:
RTW B – 2652
VW LT 46
92 KW, Baujahr 1999, Km-Stand 103.400
HU / AU durch Kennzeichenwechsel erforderlich,
nicht verkehrssicher
Mindestgebot 4.800,- €
RTW B – 2555
MB 412 D
90 KW, Baujahr 1998, Km-Stand 185.000
HU / AU durch Kennzeichenwechsel erforderlich,
nicht verkehrs- und betriebssicher
Mindestgebot 3.900,- €
NAW B – 2662
MB 815 D
110 KW, Baujahr 2002, Km-Stand 174.500
HU / AU durch Kennzeichenwechsel erforderlich,
Hohe Reparaturkosten
Mindestgebot 6.000,- €
RTW B – 2470
MB 412 D
90 KW, Baujahr 1998, Km-Stand 183.800,
HU / AU durch Kennzeichenwechsel erforderlich,
nicht verkehrssicher, hohe Reparaturkosten
Mindestgebot 3.700,- €
Bieterverfahren für ausgesonderte Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr
Die angegebenen Mindestgebote gelten für Fahrzeuge ohne Beladung, Funkanlage, Signalanlage und Blaulicht. Auf, bei Besichtigungen oder auf Foto’s erkennbare, noch vorhandene Beladung, Funkanlage, Signalanlage und Blaulicht besteht kein Anspruch.
Sie bieten auf Fahrzeuge, die wegen laufzeitbedingten Verschleißerscheinungen, Roststellen und technischer Mängel ausgesondert wurden. So können diese u.a. nicht mehr fahrbereit und umfangreiche Reparaturen zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft erforderlich sein. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen die Fahrzeuge vor Abgabe eines Gebotes zu besichtigen. Die Berliner Feuerwehr übernimmt für die Fahrzeuge keine Sachmängelhaftung und verkauft sie unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Nähere Angaben über den Zustand der Fahrzeuge und Besichtigungstermine können unter der
Rufnummer 030 - 387 30 333,
Faxnummer 030 – 387 99 81 63
oder per Email: joachim.podleska@berliner-feuerwehr.de vereinbart werden.
Die Kaufgebote sind unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag bis zum 07. September, 14:00 Uhr (siehe Daten oben - gültig ist der Eingangsstempel der Berliner Feuerwehr) an die Berliner Feuerwehr, Serviceeinheit Fahrzeuge und Geräte, FG BL 2,Voltairestr. 2, 10179 Berlin mit dem deutlich sichtbaren Vermerk auf dem Umschlag "Bieterverfahren Fahrzeuge, nicht vor dem 10. September 2010 öffnen", zu senden.
Die Nichteinhaltung der geforderten Form des Kaufgebotes hat die Nichtberücksichtigung zur Folge. Ebenso sind Bieterklauseln, wie z.B. "Höchstgebot zuzüglich Preisaufschlag" unzulässig und führen zum Ausschluss. Es werden nur konkrete Preisangebote berücksichtigt. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag. Bei gleich hohen Geboten entscheidet das Los.
Nach Erhalt der Mitteilung über den Zuschlag ist der Kaufpreis für das/die Fahrzeug/e kurzfristig, spätestens aber nach 14 Tagen zu bezahlen und das/die Fahrzeug/e innerhalb von 3 Wochen abzuholen. Anderenfalls kann die Vergabe an den zweithöchsten Bieter erfolgen oder es wird erneut ausgeschrieben.
! Bitte beachten Sie, dass das/die abzuholende/n Fahrzeug/e mit geeigneten und zulässigen Fahrzeugen und Mitteln bzw. auf geeignete Weise, verkehrssicher gemäß § 23 StVO abzuholen sind, da unsererseits keine Hilfestellung geleistet werden kann. !




